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Wärmeschutznachweis & Energieausweis (GEG/ EnEV)

Normsicher bauen, verkaufen und vermieten. Ihr GEG/EnEV-Nachweis für den Bauantrag und Energieausweise nach DIN V 18599.

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Wärmeschutznachweis und Energieausweis

Bauantrag, Verkauf oder Sanierung — welcher Nachweis ist Pflicht?

Energetische Nachweise sind gesetzlich vorgeschrieben. Drei typische Anlässe — und was passiert, wenn der Nachweis fehlt:

Sie reichen einen Bauantrag ein.

Ohne GEG-Nachweis erteilt das Bauamt keine Genehmigung — bei Neubau, Anbau oder größerer Sanierung.

Sie verkaufen oder vermieten.

Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 €. Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen.

Sie sanieren und nutzen Fördermittel.

KfW- und BAFA-Förderung setzen einen normgerechten Nachweis nach DIN V 18599 voraus — sonst verfällt der Anspruch.

Welchen Nachweis benötigen Sie?

Wärmeschutznachweis (GEG / EnEV)

  • Benötigt für Bauantrag (Neubau)
  • Bei großen Anbauten / Sanierungen
  • Nachweis der EE-Klasse (65% Erneuerbare)
  • Detaillierte Bauteilberechnung

Bedarfsausweis

Pflicht für unsanierte Gebäude < 5 Wohneinheiten (Bauantrag vor 1.11.1977).

  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Zeigt energetische Qualität der Hülle
  • Höhere Aussagekraft für Käufer

Verbrauchsausweis

Erlaubt für Gebäude nach WSVO 77, Sanierte Altbauten oder MFH ab 5 Wohneinheiten.

  • Benötigt 3 Jahre Heizkostenabrechnung
  • Günstiger in der Erstellung
  • Abhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner

Sommerlicher Wärmeschutz

Sichert ein angenehmes Raumklima und reduziert Überhitzung an heißen Tagen.

  • Statischer Nachweis nach DIN 4108-2
  • Thermische Gebäudesimulation
  • Nachweis für Fördermittel & Bauantrag

Wärmebrückennachweis

Vermeidung von Schimmelbildung, Bauschäden und unnötigen Energieverlusten. Reduktion der Dämmdicken.

  • Gleichwertigkeitsnachweis
  • Detaillierte 2D/3D Wärmebrückensimulation
  • Wichtiger Baustein für KfW-Effizienzhäuser

Unsicher, welchen Leistungsumfang Sie benötigen? Ich prüfe das für Sie.

Der Weg zum gültigen Nachweis

Vom Plan zur behördlichen Registrierung – ich übernehme den Papierkram.

01

Erstgespräch & Datenerfassung

Sie senden uns Grundrisse, Schnitte und Angaben zur Heizung (bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre).

02

3D-Modellierung

Ich erstelle ein thermisches 3D-Modell Ihres Hauses. Hierbei werden alle Hüllflächen (Wände, Dach, Fenster) und Wärmebrücken erfasst und bewertet.

03

Berechnung

Ich erstelle die U-Wert-Berechnung der Bauteile und bilanzieren die Anlagentechnik nach DIN V 18599 (für Bedarfsausweis/GEG).

Erstellung Nachweisdokument

04

Erstellung des offiziellen Nachweisdokuments. Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

Eric Winter, Ihr Energieberater

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.

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Häufige Fragen zu Wärmeschutz & Energieausweisen

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind gesetzlich genau 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (z.B. neue Heizung, Dämmung) muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Muss ich für den Verkauf zwingend einen Ausweis haben?

Ja. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Bestimmte Kennwerte müssen sogar schon in der Immobilienanzeige stehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.

Wie schnell erhalte ich den Ausweis?

Verbrauchsausweise kann ich oft innerhalb von 24-48 Stunden erstellen, sofern alle Verbrauchsdaten vorliegen. Bedarfsausweise und Wärmeschutznachweise benötigen aufgrund der komplexeren Berechnung meist ca. 3-7 Werktage.

Was ist der Unterschied zwischen GEG-Nachweis und Energieausweis?

Der GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) ist eine theoretische Berechnung für das Bauamt vor Baubeginn, um zu beweisen, dass der geplante Neubau/Umbau legal ist. Der Energieausweis ist das Dokument für den Markt (Käufer/Mieter) und wird oft erst nach Fertigstellung oder bei Bestandsgebäuden ausgestellt.

Muss im Zuge einer Neueindeckung des Daches auch eine Erneuerung der Dämmung bzw. der obersten Geschossdecke erfolgen?

Nur wenn die Dachhaut eines ausgebauten und beheizten Dachgeschosses inklusive der unter den Dachziegeln liegenden Lattung (ggf. einschließlich Schalung, Abdichtung oder Bekleidung) ersetzt oder neu aufgebaut wird, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach GEG einzuhalten. Werden lediglich die Dachziegel ausgetauscht, so greifen die Anforderungen an Dachflächen nicht.

Anforderungen an obere Geschossdecken: Auch wenn keine Baumaßnahmen an der Außenhülle geplant sind, besteht nach GEG § 47 Abs. 1 eine Nachrüstpflicht an die obere Geschossdecke gegen unbeheizte Räume für bestehende Gebäude, wenn der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist. Die Anforderungen entfallen, wenn das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist.

Ein Nichtwohngebäude soll in Wohnraum umgebaut werden. Bestehen GEG Vorgaben?

Bei der reinen Nutzungsänderung ohne bauliche Änderung von bislang bereits beheizten Räumen stellt das GEG keine Anforderungen an das Gebäude. Erst wenn im Zuge der Umnutzung Änderungen an wärmeübertragenden Bauteilen durchgeführt werden, dann bestehen Anforderungen an die geänderten Außenbauteile. Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen.

Sollte der neu geschaffene Wohnraum z.B. verkauft oder vermietet werden und liegt für das Gebäude kein gültiger Energieausweis vor, so ist ein neuer Energieausweis auszustellen.

Welche Änderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sind bei einer Sanierung zulässig?

Zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität der Gebäudehülle schreibt das GEG vor, dass die Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes nicht dahingehend verändert werden dürfen, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert. Dies gilt nicht für Bauteile, die nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe ausmachen.

Für die eingesetzte Anlagentechnik gilt ein ähnliches Verbot von Veränderungen. Wenn Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik oder Technik zur Warmwasserversorgung für den Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz genutzt wurde, darf diese nicht dahingehend verändert werden, dass sich die energetische Qualität verschlechtert.

Ist eine Einliegerwohnung eine separate Wohnung?

Ja. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird baurechtlich und beim Energieausweis behandelt wie ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten.

Konzepte für Neubau & Sanierung.

Schritt 1 von 4

In wenigen Schritten zur unverbindlichen Anfrage.

Neubau
Wohngebäude
Sanierung / Heizung
Wohngebäude
Neubau
Nichtwohngebäude
Sanierung / Heizung
Nichtwohngebäude

Wann wurde das Gebäude gebaut?

Wer sind Sie?

Eigentümer
Hausverwalter
Mitglied einer WEG
Sonstiges

Was passiert im Erstgespräch?

15 Minuten, unverbindlich, kostenfrei.

Welcher Nachweis ist der richtige?

GEG-Nachweis, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – ich kläre, was Sie für Ihr Vorhaben brauchen.

Welche Unterlagen ich brauche

Grundrisse, Schnitte, Heizungsdaten – Sie wissen nach dem Gespräch genau, was zu tun ist.

Transparente Kostenindikation

Sie erhalten ein realistisches Preis- und Zeitfenster – keine Überraschungen.

Fast geschafft!

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