
Brandschutznachweis nach SächsBO für Ihr Wohnhaus
Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser bis 7 m – bei Neubau, Dachausbau, Umbau oder Nachforderung vom Bauamt.
- ab, inkl. MwSt. (GK 1)
- 650 €
- in ganz Sachsen
- GK 1–3
- Antwort (werktags)
- 48 h
Oder direkt anrufen: +49 155 65115604

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH)dena-Energieeffizienz-Expertenliste · GIH-Mitglied

Brauche ich einen Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis gehört zu den bautechnischen Nachweisen nach § 66 SächsBO. Bei Wohngebäuden sind das die typischen Anlässe.
Wischen für mehr Fälle
Neubau
Nachweis nötig
Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder kleines Mehrfamilienhaus: Ich erstelle den Nachweis passend zu den Bauantragsplänen – auf Wunsch zusammen mit Wärmeschutz- und Schallschutznachweis.
Dachausbau und Aufstockung
Gebäudeklasse prüfen
Aus dem Dachboden wird Wohnraum oder es kommt ein Geschoss dazu. Dann ändern sich die Rettungswege – und womöglich die Gebäudeklasse. Das prüfe ich vorab.
Umbau und Nutzungsänderung
Nachweis für die neue Nutzung
Laden oder Büro wird zur Wohnung, die Scheune zum Wohnhaus, das Haus wird in Wohnungen geteilt: Für die neue Nutzung muss der Brandschutz neu nachgewiesen werden.
Nachforderung vom Bauamt
Frist beachten
Das Bauamt hat den Brandschutznachweis nachgefordert? Schicken Sie mir das Schreiben und die Pläne – Sie erhalten kurzfristig Festpreis und Termin.
Preise und Leistungsumfang
Festpreis nach Sichtung Ihrer Pläne – die Angaben sind Richtwerte für übliche Gebäude.
Freistehendes Einfamilienhaus (GK 1)
ab 650 €
fertig in der Regel in wenigen Wochen
- Einstufung in Gebäudeklasse und Nutzungseinheiten
- Erster und zweiter Rettungsweg, Rettungsfenster
- Eintragungen in Grundrissen und Schnitten, Nachweis zum Einreichen
Doppel-, Reihen- und kleines Mehrfamilienhaus
nach Angebot
Gebäudeklasse 2 und 3
- Feuerwiderstand von tragenden Wänden, Decken und Trennwänden
- Wände zum Nachbarhaus, Treppe bzw. Treppenraum
- Öffnungen, Dach und Rauchwarnmelder
Umbau, Dachausbau, Nutzungsänderung
nach Angebot
auch bei Nachforderung vom Bauamt
- Bestand und neue Nutzung anhand Ihrer Pläne
- Prüfung, ob sich die Gebäudeklasse ändert
- Termin passend zur Frist des Bauamts
Alle Preise inkl. MwSt. Lieferzeit ab vollständigen Unterlagen. Brandschutznachweise für Gebäudeklasse 1 bis 3 – für höhere Gebäude und Sonderbauten nenne ich Ihnen gern passende Fachleute. Rahmenpreise für Bauträger auf Anfrage.
Unsicher, welche Gebäudeklasse Ihr Haus hat? Ich prüfe es anhand Ihrer Pläne.
Festpreisangebot anfordernWelche Gebäudeklasse hat mein Haus?
Gebäudeklassen nach § 2 SächsBO (Auszug). Maßgeblich ist die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über dem mittleren Gelände – auch wenn das Dachgeschoss noch nicht ausgebaut ist.
Gebäude über 7 m gehören zu Gebäudeklasse 4 oder 5. Die Nutzungseinheiten dürfen bei Gebäudeklasse 1 und 2 zusammen höchstens 400 m² haben, der Keller zählt nicht. Faustregel: Bis zu drei Geschosse mit Wohnräumen (ausgebautes Dachgeschoss zählt mit) liegen meist unter 7 m. Im Zweifel stufe ich Ihr Gebäude anhand der Pläne unverbindlich ein.
In vier Schritten zum Nachweis
Digital und in ganz Sachsen – für Bauherren, Architekten und Bauträger.
Pläne senden
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan – bei einer Nachforderung zusätzlich das Schreiben des Bauamts.
heute
Angebot erhalten
Nach Sichtung Ihrer Pläne bekommen Sie ein Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang und einen Fertigstellungstermin.
nach Sichtung der Pläne
Nachweis erstellen
Brandschutznachweis nach SächsBO inklusive aller erforderlichen Plan-Einträge – abgestimmt mit Ihrem Architekten.
in der Regel wenige Wochen
Unterlagen erhalten
Als PDF für Ihren Architekten, der sie mit dem Bauantrag beim Bauamt einreicht.
Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben
Als Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen erstelle ich Brandschutznachweise für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 in Sachsen – für Bauherren, Architekten und Bauträger, digital, nachvollziehbar und berufshaftpflichtversichert. Auf Wunsch kommen Wärmeschutz-, Wärmebrücken- und Schallschutznachweis aus derselben Hand.
Vom Großprojekt zur individuellen Lösung
Vor meiner Selbstständigkeit war ich über vier Jahre bei KREBS+KIEFER Ingenieure tätig – vom Werkstudenten über den Projektingenieur bis zum Projektleiter.
Heute arbeite ich als selbstständiger Ingenieur in Bannewitz bei Dresden.
Häufige Fragen zum Brandschutznachweis
Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.
Häufige Fragen zum Brandschutznachweis
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Was kostet ein Brandschutznachweis?
Für ein freistehendes Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1) ab 650 € inkl. MwSt. Der Preis hängt von Gebäudeklasse, Zahl der Nutzungseinheiten, Umfang des Umbaus und Qualität der vorhandenen Pläne ab – ein kleines Mehrfamilienhaus (GK 3) oder ein Umbau im Bestand liegt entsprechend höher. Das verbindliche Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang bekommen Sie nach Sichtung Ihrer Pläne.
Das Bauamt hat einen Brandschutznachweis nachgefordert – was nun?
Schicken Sie mir das Schreiben des Bauamts und die vorhandenen Pläne (PDF genügt). Ich prüfe, was genau gefordert ist, und nenne Ihnen einen Festpreis und einen Fertigstellungstermin, der zur Frist passt. Den Nachweis erhalten Sie so aufbereitet, dass Sie oder Ihr Architekt ihn direkt nachreichen können.
Wer unterschreibt den Brandschutznachweis?
In Sachsen gehört der Brandschutznachweis zu den bautechnischen Nachweisen (§ 66 SächsBO). Bei Gebäudeklasse 1 bis 3 prüft ihn die Bauaufsicht nicht. Den Bauantrag unterschreibt Ihr Architekt als Entwurfsverfasser, ich erstelle den Nachweis als Fachplaner.
Brauche ich für einen Dachausbau oder eine Nutzungsänderung einen Brandschutznachweis?
In aller Regel ja, sobald das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist – also im Baugenehmigungsverfahren und ebenso bei der Genehmigungsfreistellung (§ 62 SächsBO). Typisch ist das beim Dachausbau zu Wohnraum, bei einer Aufstockung, bei der Teilung in mehrere Wohnungen oder wenn aus Laden, Büro oder Scheune Wohnraum wird. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die Brandschutzvorschriften einhalten. Wichtig: Für die Gebäudeklasse zählt das oberste Geschoss, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, auch wenn es noch nicht ausgebaut ist. Wird das Dach erst durch den Umbau nutzbar, etwa mit Gauben oder einer Aufstockung, kann das Gebäude über die 7-m-Grenze kommen – dann ändert sich die Gebäudeklasse. Das prüfe ich vorab.
Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept, Brandschutzgutachten – was ist der Unterschied?
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 verlangt das Bauamt den Brandschutznachweis. Er legt Gebäudeklasse, Rettungswege und Feuerwiderstand der Bauteile fest und wird in Plänen und Baubeschreibung dargestellt. Ein ausführliches Brandschutzkonzept ist vor allem bei Sonderbauten üblich. „Brandschutzgutachten“ ist kein Begriff der Bauordnung – gemeint ist meist eines von beidem. Für ein Wohnhaus brauchen Sie in der Regel den Brandschutznachweis.
Mein Gebäude ist höher als 7 m oder ein Sonderbau – können Sie helfen?
Ich erstelle Brandschutznachweise für Gebäudeklasse 1 bis 3. Für Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Sonderbauten (z. B. Kita, Pflegeeinrichtung, Gaststätte, Versammlungsstätte) gelten in Sachsen besondere Anforderungen an den Ersteller bzw. eine Prüfung des Nachweises. Schreiben Sie mir trotzdem gern – ich nenne Ihnen passende Fachleute.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan – als PDF, DWG gern per E-Mail. Bei einem Umbau zusätzlich die Bestandspläne, bei einer Nachforderung das Schreiben des Bauamts. Fehlen Pläne, klären wir gemeinsam, was nötig ist, und ich unterstütze Sie bei der Beschaffung.
Wie lange dauert die Erstellung des Nachweises?
Das Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang bekommen Sie nach Sichtung der Pläne. Der Nachweis selbst dauert bei Gebäudeklasse 1 bis 3 in der Regel wenige Wochen nach vollständigen Unterlagen. Hat das Bauamt eine Frist gesetzt, nennen Sie mir das Datum – ich sage Ihnen ehrlich, ob es klappt.
Wie definiert sich Gebäudeklasse (GK) 1–3?
Maßgeblich ist die Höhe: die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über dem mittleren Gelände – ob es schon ausgebaut ist, spielt keine Rolle. GK 1: freistehend, bis 7 m, höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen max. 400 m² (Keller zählt nicht), z. B. freistehendes Einfamilienhaus. GK 2: nicht freistehend, ebenfalls bis 7 m und höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen max. 400 m², z. B. Doppel- oder Reihenhaus. GK 3: sonstige Gebäude bis 7 m, z. B. kleines Mehrfamilienhaus. Faustregel: Bis zu drei Geschosse mit Wohnräumen (ausgebautes Dachgeschoss zählt mit) liegen meist unter 7 m. Im Zweifel stufe ich Ihr Gebäude unverbindlich ein.
Festpreisangebot für Ihren Brandschutznachweis
Drei kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten – eine Rückmeldung bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden (werktags).
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