Sanierungsfahrplan (iSFP) Dresden: Vom Konzept bis zur Umsetzung.
Verdoppeln Sie Ihre förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Jahr und erhalten bis zu 5% mehr Zuschuss für Ihre Sanierung.
Oder direkt anrufen: +49 155 65115604
Strategie statt Stückwerk
Die Finanzarchitektur
Der Staat zahlt mit. Sowohl für die Beratung (Erstellung) als auch für die Umsetzung.
Max. 650€ (1-2 FH) bis 850€ (MFH)
Auf Maßnahmen an der Hülle
Pro Jahr & Wohneinheit (statt 30k)
💰 Amortisations-Rechenbeispiel anzeigen
Einfamilienhaus, Baujahr 1985
Wissenswertes zum Sanierungsfahrplan
Bis zu 15 Jahre Gültigkeit
Einmal erstellt – 15 Jahre nutzbar, auch bei schrittweiser Sanierung.
Werterhalt & EU-Vorgaben
Zukunftssicherheit: Bereiten Sie Ihre Immobilie auf steigende CO₂-Preise und kommende EU-Effizienzstandards vor, um Wertverluste zu vermeiden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 10 Werktage.
Kosten
Ab einem Eigenanteil von 850€ für ein Einfamilienhaus (1.500 € abzgl. 650 € staatlicher Zuschuss). Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
WEG-Optimiert
Neutrales Gutachten für Eigentümerversammlungen. Objektive Basis statt emotionaler Diskussionen.
Qualitätssicherung
Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) garantiert Unabhängigkeit und technische Exzellenz.
Ihr Weg zum geförderten Sanierungsfahrplan
Ein strukturierter Prozess von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Konzept.
BAFA-Antrag & Begehung
Ich übernehme für Sie den BAFA-Förderantrag (50 % Zuschuss zur Beratung). Anschließend begehe ich Ihr Gebäude: Messung, Prüfung der Dämmstärken und Inspektion der Heizungstechnik.
Bilanzierung
Erstellung eines "3D-Zwillingmodells" Ihres Hauses mit anschließender Bilanzierung nach DIN V 18599. Abgleich von theoretischem Bedarf und realem Verbrauch.
Fahrplan-Erstellung
Entwicklung von Maßnahmenpaketen. Vermeidung von Lock-in-Effekten (z.B. "Erst Dämmen, dann Heizung tauschen"). Darstellung der Wirtschaftlichkeit.
Übergabe & Bonus
Sie erhalten zwei offizielle BAFA-Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" (Ihre Strategie) und die "Umsetzungshilfe" (für die Handwerker). Damit sichern Sie sich 15 Jahre lang bis zu 5 % Extra-Förderung auf alle folgenden Maßnahmen (außer Heizungstausch).
Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben
Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.
Vom Großprojekt zur individuellen Lösung
Meine Expertise basiert auf harter Praxis. Vor meiner Selbstständigkeit war ich über vier Jahre bei KREBS+KIEFER Ingenieure tätig. Dort habe ich das Handwerk von der Pike auf gelernt – vom Werkstudenten über den Projektingenieur bis hin zum Projektleiter.
Heute profitieren Sie von dieser Erfahrung aus großen Ingenieursvorhaben, kombiniert mit der Flexibilität eines spezialisierten Freiberuflers.
Häufige Fragen zum iSFP
Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.
Häufige Fragen zum iSFP
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Was kostet ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße, starten für ein Einfamilienhaus ab 1.500 €. Dank der Förderung des BAFA (bis zu 50%) liegt Ihr Eigenanteil nur bei ca. 850 €. Diese Investition amortisiert sich meist schon durch den 5% iSFP-Bonus bei der ersten Sanierungsmaßnahme.
Wie lange ist der iSFP gültig?
Ein erstellter iSFP ist für die Beantragung des BEG-Bonus (5% Extra-Förderung) genau 15 Jahre lang gültig ab dem Ausstellungsdatum. Dies bietet Ihnen langfristige Planungssicherheit für schrittweise Sanierungen.
Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein, es besteht keine Umsetzungspflicht. Der iSFP ist ein strategisches Beratungsinstrument. Wenn Sie sich jedoch für eine Umsetzung entscheiden, profitieren Sie von höheren Förderquoten und dem erweiterten Förderbudget von 60.000 € pro Jahr.
Was ist der Unterschied zur GEG-Beratung?
Die Beratung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesetzliche Pflicht bei Eigentümerwechsel, oft nur informatorisch. Der iSFP hingegen ist eine umfassende energetische Detailanalyse („Goldstandard“), die konkret aufzeigt, wie Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus entwickeln können und welche Fördermittel dafür bereitstehen.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Wer heute nicht saniert, zahlt morgen oft doppelt: Einerseits steigen die Betriebskosten durch den künftig stark steigenden CO₂-Preis (ETS-2). Andererseits droht Immobilien mit schlechter Energieklasse ein realer Wertverlust ("Brown Discount"), da sie am Markt zunehmend schwerer verkäuflich werden. Der iSFP ist Ihr Fahrplan, um diesen Wertverlust zu vermeiden und die Immobilie zukunftssicher zu machen.
Wer darf den iSFP ausstellen und was ist dabei zu beachten?
Grundsätzlich darf jeder Gebäude-Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Wenn Sie jedoch Fördergelder (z. B. vom BAFA) in Anspruch nehmen möchten, ist die Beratung nur förderfähig, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“) gelistet ist.
Welche Qualifikation benötigt man für die Ausstellung eines iSFP?
Die Erstellung erfordert eine fundierte Ausbildung und Erfahrung des Energieberaters. Dazu gehören aktuelle Kenntnisse zur Datenaufnahme am Gebäude, der Bilanzierung, der baulichen Umsetzung sowie den stets aktuellen Förderprogrammen. Für staatlich geförderte iSFPs ist die offizielle Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste zwingend erforderlich.
An welchen Stellen muss im BEG-Förderprozess ein iSFP vorgelegt werden?
Wenn Sie den extra iSFP-Bonus nutzen möchten, wird das Dokument an drei Stellen benötigt:
- Beim Förderantrag: Der iSFP muss vorliegen, damit der Bonus überhaupt beantragt werden kann.
- Beim Verwendungsnachweis: Nach dem Umbau muss nachgewiesen werden, dass die umgesetzte Maßnahme auch wirklich so im iSFP empfohlen wurde.
- Bei möglichen Vor-Ort-Kontrollen: Zur Prüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Gilt der 5 % iSFP-Bonus auch für meine neue Heizung (z. B. Wärmepumpe)?
Nein, der zusätzliche 5 % Bonus aus dem Sanierungsfahrplan gilt nicht für den Austausch des Heizungssystems (Wärmeerzeuger). Er gilt für die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster und Türen, den Einbau von Lüftungsanlagen oder die Heizungsoptimierung. Für die neue Heizung gibt es jedoch eigene, sehr attraktive Boni, wie den Klimageschwindigkeitsbonus (bis zu 20 %) oder den Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %).
Muss ich die im iSFP vorgeschlagene Reihenfolge der Sanierung strikt einhalten?
Nein. Unwesentliche inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung der Vorgaben oder Änderungen in der zeitlichen Reihenfolge sind für die spätere Förderung unschädlich, solange Sie die iSFP-Vorgaben nicht untererfüllen. Der Fahrplan dient als Ihre Orientierung, passt sich aber an Ihre Lebensumstände an.
Konzepte für Sanierung.
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