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Energieberatung Nichtwohngebäude Dresden: EU-Vorgaben einordnen, BAFA/KfW-Förderung sichern.

Unabhängige Energieberatung für Gewerbe, KMU und Kommunen – für Büros, Produktionshallen und Verwaltungsgebäude – mit BAFA- und KfW-Förderung, die zu Ihrem Betrieb passt.

BAFA-Zuschuss zur Beratung
bis 50 %
KfW-Kredit, bis zu
10 Mio. €
Antwort (werktags)
48 h
Eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des BundesMitglied im GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.Mitglied bei der SAENA – Sächsische Energieagentur

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH)

Sanieren mit System

Wer heute sanieren will, steht oft vor einem Berg an Fragen:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen lohnen sich für mein Gewerbe – und in welcher Reihenfolge?
  • Bin ich als Unternehmen zur Sanierung verpflichtet – und bis wann?
  • Und vor allem: Wie sichere ich mir die maximalen staatlichen Zuschüsse?

Förderprogramme im Überblick

Ich finde die Kombination, die für Ihr Vorhaben am wirtschaftlichsten ist. Hier die wichtigsten Töpfe für Nichtwohngebäude:

Einzel­maßnahmen (BAFA)

Für Gebäudehülle, Anlagentechnik & Heizungsoptimierung. Gilt für Büros, Produktionshallen, Hotels und alle weiteren Nichtwohngebäude.

  • 15 % Grundförderung
  • Direktzuschuss, kein Kredit nötig

Heizungs­förderung (Zuschuss Nr. 522)

Heizungstausch auch für Nichtwohngebäude: Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie statt alter Öl- und Gasheizungen.

  • 30 % Zuschuss für den Heizungstausch
  • Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie
  • Kombinierbar mit Ergänzungskredit

Effizienz­gebäude NWG (KfW 263)

Für die Sanierung zum Effizienzgebäude Nichtwohngebäude (EG NWG). Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss – bis zu 10 Mio. € je Vorhaben.

  • Bis 2.000 €/m² Nettogrundfläche
  • Tilgungszuschuss bis 10 % – mit Boni bis zu 40 %
  • Zinsvergünstigung

Ihr Weg zur geförderten Betriebssanierung

Ich nehme Ihnen den Papierkram ab. Mein strukturierter Ablauf sichert Ihren Erfolg.

01

Betriebsanalyse & Erstgespräch

Ich erfasse Ihre Verbrauchsprofile, Lastgänge und Nutzungszeiten. So identifiziere ich die größten Einsparhebel in Ihrem Betrieb.

02

Energiekonzept & Potenzialanalyse

Ich entwickle ein auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnittenes Energiekonzept – von der Gebäudehülle über Lüftung bis zur Heizungstechnik.

03

Förderantrag & Begleitung

Als eingetragener Energieeffizienz-Experte für NWG bereite ich Ihre BAFA- und KfW-Anträge vor und begleite den gesamten Prozess bis zur Bewilligung.

04

Baubegleitung & Auszahlung

Ich prüfe die fachgerechte Umsetzung und erstelle die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – Voraussetzung für die Förderauszahlung.

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH) – Bauphysik und Energieberatung

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als zertifizierter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude unterstütze ich Unternehmen, Kommunen und Eigentümer in Dresden und Sachsen bei der energetischen Optimierung ihrer Liegenschaften.

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Warum jetzt handeln? Was Unternehmen bewegt

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EU-Vorgaben ab 2030

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt, dass die 16 % energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude bis 2030 saniert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 %. Deutschland setzt das mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz um. Wer jetzt freiwillig handelt, nutzt die heutige Förderung.

Steigende Energiekosten

Gewerbestrom und Industriegas verteuern sich stetig. Jede gesparte kWh verbessert direkt Ihre Marge. Eine professionelle Analyse zeigt, wo Ihr Betrieb das größte Einsparpotenzial hat.

CO₂-Preis, ESG & Solarpflicht

Der CO₂-Preis steigt planmäßig. Hinzu kommt: Die EU-Gebäuderichtlinie sieht Solaranlagen vor, auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² ab Ende 2026 und auf bestehenden über 500 m² bei größeren Dachsanierungen ab Ende 2027. Wie das deutsche Recht das für Ihr Gebäude regelt, prüfe ich im Erstgespräch.

Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Wer kann die Energieberatung für Nichtwohngebäude beantragen?

Alle Eigentümer oder Nutzer von Nichtwohngebäuden: Unternehmen, Vereine, Kommunen und auch private Vermieter von Gewerbeimmobilien. Die Förderbedingungen können je nach Antragsteller variieren.

Sind wir als Unternehmen zur Energieberatung verpflichtet?

Möglicherweise ja. Unternehmen, die kein KMU sind (mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz), sind nach dem EDL-G verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Ich berate Sie, ob und in welcher Form diese Pflicht für Sie gilt.

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Die Kosten hängen von der Größe und Nutzungsart Ihres Gebäudes ab. Die gute Nachricht: Die Beratungskosten werden über BAFA mit bis zu 50 % bezuschusst (höchstens 850 € bis 200 m², 2.500 € bis 500 m² und 4.000 € über 500 m² Nettogrundfläche). Ich erstelle Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und Energieberatung?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung für große Unternehmen. Die Energieberatung geht darüber hinaus: Sie umfasst tiefergehende Analysen, konkrete Maßnahmenpläne, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und den vollständigen Förderantragsservice.

Muss ich mein Gewerbeobjekt bis 2030 sanieren?

Möglicherweise ja. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt, dass die energetisch schlechtesten 16 % aller Nichtwohngebäude bis 2030 saniert werden, bis 2033 die schlechtesten 26 %. Deutschland setzt das mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz um. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, hängt von seiner Energieeffizienz ab. Ich prüfe das im Erstgespräch und zeige Ihnen, welche Maßnahmen jetzt sinnvoll und förderfähig sind.

Kostenloses Erstgespräch für Ihr Nichtwohngebäude

Drei kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten – kostenlos und unverbindlich.

Frage 1 von 3

Worum geht es?
Um welches Gebäude geht es?
Wer fragt an?

Wie erreiche ich Sie?

E-Mail oder Telefon – eins genügt.

    PDF oder Fotos, bis 5 Dateien, zusammen max. 8 MB. DWG, IFC oder größere Dateien gern per E-Mail – oder später.

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    Lieber direkt? +49 155 65115604 · Unterlagen per E-Mail