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Energieberatung Nichtwohngebäude Dresden: Jetzt handeln – EPBD-Sanierungspflicht & Förderung 2026 sichern.

Unabhängige Beratung für Büros, Produktionshallen & Gewerbe – mit BAFA & KfW-Förderung, die zu Ihrem Betrieb passt.

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Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Sanieren mit System

Wer heute sanieren will, steht oft vor einem Berg an Fragen:

  • Welche Sanierungsmaßnahmen lohnen sich für mein Gewerbe – und in welcher Reihenfolge?
  • Bin ich als Unternehmen zur Sanierung verpflichtet – und bis wann?
  • Und vor allem: Wie sichere ich mir die maximalen staatlichen Zuschüsse?

Förderprogramme im Überblick

Wir finden die Kombination, die für Ihr Vorhaben am wirtschaftlichsten ist. Hier die wichtigsten Töpfe für Wohngebäude:

BAFA-Zuschuss

Einzel­maßnahmen

Für Gebäudehülle, Anlagentechnik & Heizungsoptimierung. Gilt für Büros, Produktionshallen, Hotels und alle weiteren Nichtwohngebäude.

Zuschuss Nr. 522

Heizungs­förderung

Heizungstausch auch für Nichtwohngebäude: Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie statt alter Öl- und Gasheizungen.

  • Bis zu 35% Zuschuss möglich
  • Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie
  • Kombinierbar mit Ergänzungskredit
KfW 263

Effizienz­gebäude NWG

Für die Sanierung zum Effizienzgebäude Nichtwohngebäude (EG NWG). Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss – bis zu 10 Mio.€ je Vorhaben (Stand März 2026).

  • Bis 2.000€/m² Nettogrundfläche
  • Tilgungszuschuss bis 35%
  • Zinsvergünstigung

Ihr Weg zur geförderten Betriebssanierung

Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab. Unser strukturierter Prozess sichert Ihren Erfolg.

01

Betriebsanalyse & Erstgespräch

Wir erfassen Ihre Verbrauchsprofile, Lastgänge und Nutzungszeiten. So identifizieren wir die größten Einsparhebel in Ihrem Betrieb.

02

Energiekonzept & Potenzialanalyse

Wir entwickeln ein auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnittenes Energiekonzept – von der Gebäudehülle über Lüftung bis zur Heizungstechnik.

03

Förderantrag & Begleitung

Als eingetragener Energieeffizienz-Experte für NWG bereiten wir Ihre BAFA- und KfW-Anträge vor und begleiten den gesamten Prozess bis zur Bewilligung.

04

Baubegleitung & Auszahlung

Wir prüfen die fachgerechte Umsetzung und erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – Voraussetzung für die Förderauszahlung.

Eric Winter, Ihr Energieberater

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als zertifizierter Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude unterstütze ich Unternehmen, Kommunen und Eigentümer in Dresden und Sachsen bei der energetischen Optimierung ihrer Liegenschaften.

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Warum jetzt handeln? Was Unternehmen bewegt

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EU-Sanierungspflicht ab 2030

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet Eigentümer der 16 % energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude bis 2030 zur Sanierung – bis 2033 sogar die schlechtesten 26 %. Handeln Sie jetzt freiwillig, um Förderung zu sichern statt unter Zwang zu sanieren.

Steigende Energiekosten

Gewerbestrom und Industriegas verteuern sich stetig. Jede gesparte kWh verbessert direkt Ihre Marge. Eine professionelle Analyse zeigt, wo Ihr Betrieb das größte Einsparpotenzial hat.

CO₂-Preis, ESG & Solarpflicht

Der CO₂-Preis steigt planmäßig. Hinzu kommt: Neue Nichtwohngebäude (über 250 m²) müssen bis Ende 2026 mit Photovoltaik ausgestattet werden; bestehende NWG (über 500 m²) werden bei Dach- oder Komplettrenovierungen bis Ende 2027 verpflichtet.

Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Wer kann die Energieberatung für Nichtwohngebäude beantragen?

Alle Eigentümer oder Nutzer von Nichtwohngebäuden: Unternehmen, Vereine, Kommunen und auch private Vermieter von Gewerbeimmobilien. Die Förderbedingungen können je nach Antragsteller variieren.

Sind wir als Unternehmen zur Energieberatung verpflichtet?

Möglicherweise ja. Unternehmen, die kein KMU sind (mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio.€ Jahresumsatz), sind nach dem EDL-G verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Wir beraten Sie, ob und in welcher Form diese Pflicht für Sie gilt.

Was kostet eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?

Die Kosten hängen von der Größe und Nutzungsart Ihres Gebäudes ab. Die gute Nachricht: Die Beratungskosten werden über BAFA mit bis zu 50% bezuschusst (maximal 4.000€ für NWG über 2.000 m²). Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und Energieberatung?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung für große Unternehmen. Die Energieberatung geht darüber hinaus: Sie umfasst tiefergehende Analysen, konkrete Maßnahmenpläne, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und den vollständigen Förderantragsservice.

Muss ich mein Gewerbeobjekt bis 2030 sanieren?

Möglicherweise ja. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet Eigentümer der energetisch schlechtesten 16 % aller Nichtwohngebäude zur Sanierung bis 2030 – bis 2033 sogar die schlechtesten 26 %. Ob Ihr Gebäude davon betroffen ist, hängt von seiner aktuellen Energieklasse ab. Wir prüfen das im Erstgespräch und zeigen, welche Maßnahmen jetzt sinnvoll und förderfähig sind.

Konzepte für Neubau & Sanierung.

Schritt 1 von 3

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