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Schallschutz­nachweis nach DIN 4109 für Ihren Bauantrag

Rechnerischer Nachweis nach DIN 4109-1 und -2 für Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie gegen Außenlärm – bundesweit.

ab, inkl. MwSt.
650 €
Werktage
ca. 10
Antwort (werktags)
48 h

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH)dena-Energieeffizienz-Expertenliste · GIH-Mitglied

Brauche ich einen Schallschutz­nachweis?

DIN 4109 schützt vor Lärm aus fremden Wohnungen und von außen. Daraus ergibt sich, wann ein Nachweis nötig ist.

Wischen für mehr Fälle

Freistehendes Einfamilienhaus

Meist nur Außenlärm

Innerhalb der eigenen Wohnung stellt DIN 4109 keine Anforderungen. Nötig wird ein Nachweis gegen Außenlärm – etwa wenn der Bebauungsplan Lärmschutz festsetzt oder die Lage laut ist.

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Nachweis nötig

Zwei Wohnungen: Für Trennwand und Trenndecke dazwischen gelten die Anforderungen der DIN 4109-1.

Doppel- und Reihenhaus

Nachweis nötig

Nachweis der Haustrennwand, der Decken und Treppen – plus Außenlärm, wenn gefordert.

Mehrfamilienhaus und Gewerbe

Nachweis nötig

Wohnungstrennwände und -decken, Treppenhaus, Haustechnik und Außenbauteile.

Preise und Leistungsumfang

Festpreis nach Sichtung Ihrer Pläne – die Angaben sind Richtwerte für übliche Gebäude.

Einfamilienhaus (Außenlärm), Doppel- oder Reihenhaus

ab 650 €

fertig in ca. 10 Werktagen

  • Luft- und Trittschall nach DIN 4109-1 und -2 (2018)
  • Nachweis gegen Außenlärm
  • Bauteile nach DIN 4109-32 und -33

Mehrfamilienhaus

ab 800 €

fertig in ca. 10 Werktagen

  • Wohnungstrennwände und -decken, Treppenhaus
  • Flankenübertragung aller Wege
  • Empfehlungen, wo es knapp wird

Erhöhter Schallschutz

nach Angebot

DIN 4109-5 oder VDI 4100

  • Wenn er im Bauträgervertrag vereinbart ist
  • Varianten statt Überdimensionierung
  • Massiv-, Holz- und Fertigbau

Alle Preise inkl. MwSt. Lieferzeit ab vollständigen Unterlagen. Rechnerische Nachweise – Messungen biete ich nicht an. Rahmenpreise für Bauträger, Holzbau- und Fertighausfirmen.

Unsicher, ob und welcher Nachweis nötig ist? Ich prüfe es anhand Ihrer Pläne.

Festpreisangebot anfordern

Welche Werte nachgewiesen werden

Mindestanforderungen nach DIN 4109-1:2018 (Auszug). R'w ist das Bau-Schalldämm-Maß, L'n,w der Norm-Trittschallpegel, La der maßgebliche Außenlärmpegel.

Wohnungs­trennwandR'w ≥ 53 dB
Wohnungs­trenndeckeR'w ≥ 54 dB · L'n,w ≤ 50 dB
Haus­trennwand Doppel- und ReihenhausR'w ≥ 62 dB
… bei Aufenthaltsräumen im untersten GeschossR'w ≥ 59 dB
Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in WohnungenR'w,ges ≥ La − 30 dB, mind. 30 dB

Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109-5 oder VDI 4100 gilt nur, wenn er vereinbart ist.

In vier Schritten zum Nachweis

Digital und bundesweit – für Bauherren, Architekten, Bauträger und Fertighausfirmen.

01

Pläne senden

Grundrisse, Schnitte, Wand- und Deckenaufbauten sowie den Lageplan.

heute

02

Angebot erhalten

Nach Sichtung Ihrer Pläne bekommen Sie ein Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang.

nach Sichtung der Pläne

03

Berechnung

Trennbauteile, Flankenwege und Außenlärm – bei knappen Werten mit Varianten.

ca. 10 Werktage

04

Nachweis als PDF

Fertig für Ihre Bauunterlagen. Eine Korrekturschleife ist inklusive.

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH) – Bauphysik und Energieberatung

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Als Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen und Energieeffizienz-Experte (dena) erstelle ich Wärmeschutz-, Wärmebrücken- und Schallschutznachweise für Bauherren, Architekten, Bauträger und Energieberater – digital, nachvollziehbar und berufshaftpflichtversichert.

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Häufige Fragen zum Schallschutznachweis

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Was kostet ein Schallschutznachweis?

Ab 650 € inkl. MwSt. für Einfamilienhäuser (Außenlärm) sowie Doppel- und Reihenhäuser, ab 800 € für Mehrfamilienhäuser. Das verbindliche Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang bekommen Sie nach Sichtung Ihrer Pläne.

Brauche ich für mein Einfamilienhaus einen Schallschutznachweis?

Innerhalb der eigenen Wohnung stellt DIN 4109 keine Anforderungen. Ein Nachweis wird bei einem freistehenden Einfamilienhaus meist nur gegen Außenlärm nötig – etwa wenn der Bebauungsplan Lärmschutz festsetzt oder die Lage laut ist. Mit Einliegerwohnung gelten zusätzlich die Anforderungen zwischen den Wohnungen.

Welche Werte muss eine Haustrennwand erreichen?

Nach DIN 4109-1 muss die Haustrennwand zwischen Doppel- oder Reihenhäusern ein Bau-Schalldämm-Maß von R'w ≥ 62 dB erreichen, bei Aufenthaltsräumen im untersten Geschoss 59 dB. Wohnungstrennwände in Mehrfamilienhäusern brauchen R'w ≥ 53 dB, Wohnungstrenndecken R'w ≥ 54 dB und L'n,w ≤ 50 dB.

DIN 4109 oder VDI 4100 – was gilt?

Baurechtlich gilt der Mindestschallschutz nach DIN 4109-1. Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109-5 oder VDI 4100 gilt nur, wenn er vereinbart ist – etwa im Bauträgervertrag. Ich berate Sie, was sinnvoll ist, und rechne auf Wunsch beide Varianten.

Wann muss der Nachweis vorliegen – und wer unterschreibt?

In Sachsen gehört der Schallschutznachweis zu den bautechnischen Nachweisen (§ 66 SächsBO): Er muss spätestens zum Baubeginn vorliegen, die Bauaufsicht prüft ihn nicht. Den Bauantrag unterschreibt Ihr Architekt als Entwurfsverfasser, ich erstelle den Nachweis als Fachplaner. In anderen Bundesländern gelten teils eigene Regeln – dort arbeite ich Ihrem Planer oder Sachverständigen zu.

Machen Sie auch Schallschutzmessungen?

Nein. Ich erstelle rechnerische Nachweise nach DIN 4109. Für Messungen am fertigen Gebäude empfehle ich Ihnen gern ein Messbüro.

Geht das auch für Holz- und Fertighäuser?

Ja. Für Holz-, Leicht- und Trockenbau nutze ich die Bauteildaten aus DIN 4109-33 – gerade bei wiederkehrenden Haustypen ist das sehr effizient. Dafür gibt es Rahmenpreise, auf Wunsch liefere ich ohne mein Logo.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Grundrisse und Schnitte, die Wand- und Deckenaufbauten mit Materialien, Angaben zu Fenstern und den Lageplan bzw. Bebauungsplan – als PDF, DWG, IFC oder Foto. Fehlt etwas, kläre ich es mit Ihrem Architekten.

Festpreisangebot für Ihren Schallschutznachweis

Drei kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten – eine Rückmeldung bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Frage 1 von 3

Was ist geplant?
Um welches Gebäude geht es?
Wer fragt an?

Wohin darf ich das Angebot schicken?

E-Mail oder Telefon – eins genügt.

Weitere Nachweise für dasselbe Bauvorhaben? (optional)

    PDF oder Fotos, bis 5 Dateien, zusammen max. 8 MB. DWG, IFC oder größere Dateien gern per E-Mail – oder später.

    Eigene Nachricht hinzufügen (optional)

    Antwort innerhalb von 48 Stunden (werktags)
    kostenlos und unverbindlich

    Lieber direkt? +49 155 65115604 · Pläne per E-Mail