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Sanierungsfahrplan NWG: EPBD-Sanierungspflicht ab 2030 – jetzt Förderbonus sichern.

Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die schlechtesten 16 % aller Nichtwohngebäude bis 2030 zur Sanierung. Mit dem iSFP planen Sie strategisch – und planen Ihr Förderbudget gezielt – bis zu 500 €/m² Nettogrundfläche je Sanierungsmaßnahme.

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Sanierungsfahrplan iSFP

Strategie statt Stückwerk – auch für Ihr Unternehmen

Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude (iSFP NWG) ist mehr als ein technischer Bericht – er ist Ihr strategisches Planungsinstrument:

  • 15-Jahres-Investitionsplan für schrittweise Sanierung ohne Lock-in-Effekte und ohne betriebliche Unterbrechungen.
  • Bilanzierung nach DIN V 18599 mit konkreten €, kWh und CO₂-Einsparungen pro Maßnahme.
  • Fördermittel maximal ausschöpfen & EPBD-Pflicht erfüllen – der Sanierungsfahrplan zeigt, welche Maßnahmen förderfähig sind (bis zu 500 €/m² Nettogrundfläche) und liefert gleichzeitig den Nachweis für die neue EU-Sanierungsverpflichtung.

Die Finanzarchitektur

Der Staat zahlt mit – für die Erstellung des Fahrplans und für jede einzelne Sanierungsmaßnahme danach.

50% Zuschuss zur Erstellung

Max. bis zu 2.000€ für NWG

30% Grundförderung

Zzgl. 5% Effizienzbonus bei bestimmten Wärmepumpen

500€/m² Förderbudget NWG

Nettogrundfläche – Gesamtgrenze für das Gebäude

Amortisation oft mit der 1. Rechnung

Wissenswertes zum Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Bis zu 15 Jahre Gültigkeit

Langfristig planen: Mit dem Sanierungsfahrplan sichern Sie sich die Chance auf den Bonus für bis zu 15 Jahre – solange die Förderung angeboten wird.

Werterhalt & EU-Vorgaben

Die EPBD verpflichtet die energetisch schlechtesten 16 % aller Nichtwohngebäude bis 2030 zur Sanierung. Der iSFP zeigt, ob Ihr Gebäude betroffen ist – und wie Sie die Pflicht zur geförderten Chance machen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 15–25 Werktage – je nach Größe und Nutzungsart des Gebäudes.

Kosten

Ab ca. 1.500–3.500€ netto je nach Gebäudegröße, abzüglich bis zu 50% BAFA-Zuschuss (max. 2.000€). Auf Anfrage.

Für alle Nichtwohngebäude

Geeignet für Bürogebäude, Produktionsstätten, Hotels, Schulen, Rathäuser und alle weiteren Nichtwohngebäude jeder Größe.

Qualitätssicherung

Zertifizierung für Nichtwohngebäude und Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) für BAFA & KfW-Anträge.

Ihr Weg zum Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Ein strukturierter Prozess von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Konzept.

01

Begehung & Datenaufnahme

Systematische Begehung Ihres Gebäudes: Aufnahme von Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Kälte und Beleuchtung sowie der betrieblichen Nutzungsprofile.

02

Bilanzierung nach DIN V 18599

Erstellung eines digitalen Gebäudemodells und Energiebilanzierung nach dem gesetzlichen Nachweisverfahren für Nichtwohngebäude. Abgleich von Bedarf und Verbrauch.

03

Fahrplan-Erstellung

Entwicklung priorisierter Maßnahmenpakete mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen, erreichbaren Effizienzklassen und Amortisationszeiten für Ihr Gebäude.

04

Übergabe & BAFA-Bonus

Sie erhalten den vollständigen Sanierungsfahrplan und die Umsetzungshilfe. Damit haben Sie eine fundierte Grundlage für alle folgenden Förderanträge und eine klare Investitionsplanung für die nächsten 15 Jahre.

Eric Winter, Ihr Energieberater

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.

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Häufige Fragen zum iSFP

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Was kostet ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Für Nichtwohngebäude starten die Kosten je nach Gebäudegröße ab ca. 1.500 € netto. Das BAFA bezuschusst 50 % der Beratungskosten, maximal 2.000 € für NWG. Diese Investition amortisiert sich in der Regel bereits durch die eingesparten Energiekosten der ersten umgesetzten Sanierungsmaßnahme.

Wie lange ist der iSFP gültig?

Ein erstellter Sanierungsfahrplan dient als strategische Planungsgrundlage für bis zu 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Dies bietet Ihnen langfristige Planungssicherheit für schrittweise Sanierungen.

Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?

Nein, es besteht keine Umsetzungspflicht. Der iSFP ist ein strategisches Beratungsinstrument. Wenn Sie sich jedoch für eine Umsetzung entscheiden, profitieren Sie von bis zu 30 % Grundförderung auf Ihre Sanierungsmaßnahmen – bei einem Gesamtbudget von bis zu 500 €/m² Nettogrundfläche für das Gebäude.

Was ist der Unterschied zur GEG-Beratung?

Die Beratung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesetzliche Pflicht bei Eigentümerwechsel, oft nur informatorisch. Der iSFP hingegen ist eine umfassende energetische Detailanalyse („Goldstandard“), die konkret aufzeigt, wie Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus entwickeln können und welche Fördermittel dafür bereitstehen.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Für Nichtwohngebäude kommt neben steigenden CO₂-Kosten und dem drohenden Wertverlust ("Brown Discount") eine weitere Konsequenz hinzu: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet die schlechtesten 16 % aller NWG bis 2030 zur energetischen Sanierung – ohne Förderantrag, ohne strategische Planung. Wer jetzt mit einem professionellen Sanierungsfahrplan plant, saniert freiwillig mit maximaler Förderung. Wer wartet, riskiert eine erzwungene Sanierung ohne diese Vorteile.

Wer darf den iSFP ausstellen und was ist dabei zu beachten?

Grundsätzlich darf jeder Gebäude-Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Wenn Sie jedoch Fördergelder (z. B. vom BAFA) in Anspruch nehmen möchten, ist die Beratung nur förderfähig, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“) gelistet ist.

Welche Qualifikation benötigt man für die Ausstellung eines iSFP?

Die Erstellung erfordert eine fundierte Ausbildung und Erfahrung des Energieberaters. Dazu gehören aktuelle Kenntnisse zur Datenaufnahme am Gebäude, der Bilanzierung, der baulichen Umsetzung sowie den stets aktuellen Förderprogrammen. Für staatlich geförderte iSFPs ist die offizielle Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste zwingend erforderlich.

An welchen Stellen muss im BEG-Förderprozess ein iSFP vorgelegt werden?

Wenn Sie den extra iSFP-Bonus nutzen möchten, wird das Dokument an drei Stellen benötigt:

  1. Beim Förderantrag: Der iSFP muss vorliegen, damit der Bonus überhaupt beantragt werden kann.
  2. Beim Verwendungsnachweis: Nach dem Umbau muss nachgewiesen werden, dass die umgesetzte Maßnahme auch wirklich so im iSFP empfohlen wurde.
  3. Bei möglichen Vor-Ort-Kontrollen: Zur Prüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Berücksichtigt der iSFP auch die Solarpflicht für Nichtwohngebäude?

Ja. ie EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet neue Nichtwohngebäude (über 250 m² Nutzfläche) bis Ende 2026 sowie bestehende Nichtwohngebäude (über 500 m² Nutzfläche) im Zuge von Dach- oder Gesamtrenovierungen bis Ende 2027 zur Installation von Photovoltaik – sofern technisch und wirtschaftlich zumutbar. Der iSFP prüft Ihr Dach auf Eignung, berechnet Wirtschaftlichkeit und Amortisation und integriert die PV-Anlage in den Gesamtfahrplan. So können Sie die Solarpflicht als Förderchance nutzen statt sie als Kostenpunkt zu erleben.

Konzepte für Sanierung.

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